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 Anwaltshonorar

Auch wir können unseren Mandanten unsere Dienstleistungen nicht kostenlos anbeiten - faire Preise aber sind für uns selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, sagen wir Ihnen vor Beginn unserer Tätigkeit, welche Kosten auf Sie zukommen.

Unsere Dienstleistungen rechnen wir regelmäßig auf der Basis des Bundesrechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Die Abrechnung erfolgt demgemäß entweder

                  - auf Basis des Gegenstandswerts Ihres Anliegens

                     - auf Basis eines mit Ihnen zu Beginn vereinbarten Stundenhonorars

                     - auf Basis eines mit Ihnen zu Beginn vereinbarten Pauschalhonorars

In Einzelfällen sind auch erfolgsbasierte Abrechnungen möglich.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann direkt bei Ihrer Versicherung ab.

Sofern Sie ein geringes Einkommen haben und die sonstigen persönlichen Voraussetzungen vorlieen, beantragen wir für Sie eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.

Sollten Sie bei größeren Streitwerten die Kostenrisiken einer rechtlichen Auseinandersetzung scheuen, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung über einen externen Prozessfinanzierer.

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